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Schwerbehinderten​vertretung

Inklusionsvereinbarung

Zur Eingliederung behinderter, schwerbehinderter und schwer erkrankter Lehrkräfte sowie pädagogischer Assistententinnen und pädagogischer Assistenten wurde zwischen Staatlichem Schulamt Albstadt, der Örtlichen Schwerbehindertenvertretung und dem Örtlichen Personalrat folgende Inklusionsvereinbarung geschlossen. Sie regelt viele Bereiche der schulischen Arbeit.

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